BayPVG

ver.di fordert Ausweitung der Mitbestimmung

Anhörung zur Novellierung des BayPVG
17.06.2021
Anhörung zur Novellierung des BayPVG ver.di fordert Ausweitung der Mitbestimmung


Expert*innen von ver.di forderten bei der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag zur Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Personalräte. Sabine Gruber, Personalrätin und stv. Vorsitzende des ver.di-Landesfachbereichs Bund und Länder sowie Peter Schmitt-Moritz vom ver.di Landesbezirk Bayern mahnten im Rahmen der Anhörung auch die Verbesserung der Mindestfreistellungsstaffel und der Freistellungsregelungen für Schulungsmaßnahmen an.

Diese Forderungen wurden mit unterschiedlicher Akzentuierung von allen gehörten Expert*innen unterstützt.  „Es bedarf eines deutlichen politischen Signals zur Stärkung der Personalräte“, so Schmitt-Moritz: „Die Regelungen des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) bieten hierzu gute Ansätze, um auch in Bayern das Mitbestimmungsrecht zu modernisieren.“

„Die Übernahme der Freistellungsregelungen mit einer Vollfreistellung bereits ab 300 Beschäftigten und des Schulungsanspruchs nach Erforderlichkeit wie im BPersVG würden eine deutliche Verbesserung der Situation der bayerischen Personalrät*innen darstellen“, verdeutlichte Sabine Gruber in ihrem Statement.

Bei den Beteiligungsrechten seien Mitbestimmungsregelungen bei Home-Office, Telearbeit und mobilem Arbeiten, Befristungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz dringend erforderlich. Die Mitwirkungsrechte sollten zu Mitbestimmungsrechten aufgewertet werden. Gleichzeitig sei die Einführung von Wirtschaftsausschüssen für öffentliche Unternehmen absolut notwendig, um eine qualitative Mitbestimmung zu gewährleisten, so Gruber.

Mitbestimmungsrechte des Personalrats schaffen erst die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit; ein echter Konsens zwischen Personalrat und Dienststellenleitung könne nur auf der Grundlage von Mitbestimmung erzielt werden. Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeute noch keinen Zwang zur Einigung; zur gleichen Augenhöhe seien aber Rechte des Personalrats erforderlich, die dem Direktionsrecht der Dienststelle gegenüberstehen. „Nur so kann ein Interessenausgleich zwischen Dienststelle und Personalrat hergestellt werden und Demokratie in der Dienststelle gelebt werden“, betonte Schmitt-Moritz.

ver.di werde hier weiter am Ball bleiben und die Anliegen der Personalräte offensiv unterstützen. „Wir werden gemeinsam mit unseren Personalräten auf die politischen Akteure zugehen, um intensiv über unsere Anforderungen an ein modernes Personalvertretungsrecht in Bayern zu diskutieren“, kündigte Sabine Gruber an.